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Ordnungsamt erinnert an Polizeiverordnung

Bitte an Hundehalter: An Mitmenschen denken – Hundekot beseitigen

Wenn die Schneeberge wieder schmelzen, kommen sie zum Vorschein: Die „tierischen Tretminen“, wie sie im Volksmund genannt werden, oder, in der offiziellen Sprache der Polizeiverordnung der Stadt Hockenheim, die „Verunreinigungen durch Hunde“. Und auch wenn sich die meisten Einwohner der Stadt darüber einig sind, dass Hundehalter auch die Hinterlassenschaften ihrer Schützlinge entsorgen müssen, kommt es bei der Stadt immer wieder zu Beschwerden. „Wir bekommen jetzt wieder vermehrt Beschwerdeanrufe oder Hinweise, dass Gehsteige mit Hundekot verschmutzt sind“, berichtet Ordnungsamtsleiterin Doris Trautmann.

Dabei ist die rechtliche Lage für Hundebesitzer eindeutig: Die Polizeiverordnung der Stadt Hockenheim legt fest, dass der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Sollte ein Hund dennoch dort sein Geschäft verrichten, ist dieses unverzüglich vom Hundeführer zu beseitigen.

In der Praxis jedoch zeigt sich, dass einige Hundehalter – zum Ärger der Mitmenschen und der zahlreichen pflichtbewussten „Herrchen“ und „Frauchen“ – dem nicht nachkommen. „Uns geht es nicht darum, alle Hundehalter über einen Kamm zu scheren. Doch die, die den Dreck ihres Hundes einfach zurücklassen, belästigen ihre Mitmenschen. Hundekot ist nicht nur stinkig und eklig, sondern auch höchst unhygienisch, insbesondere auf Kinderspielplätzen“, so Trautmann.

Selbst die von der Stadt aufgehängten Hundekot-Beutel, die an bestimmten Plätzen kostenlos zur Verfügung stehen, helfen nicht, das Problem zu beseitigen: Auch hier lassen Besitzer das Geschäft ihres Hundes achtlos liegen – bis vielleicht der nächste hineintritt.

Doch nicht nur die Verunreinigungen können für Ärger zwischen Hundehalter und Umgebung sorgen, auch ein zweites Thema beschäftigt das Ordnungsamt immer wieder. „Hundehalter sollten auch Verständnis dafür haben, dass sich viele Menschen vor dem angeblich besten Freund des Menschen ängstigen. In der Innenstadt und in den Wohnbereichen sind deshalb auf öffentlichen Straßen und Gehwegen alle Hunde an der Leine zu führen“, erklärt die Leiterin vom Ordnungsamt.

Deshalb ist es auch nicht gestattet, Hunde in Grün- und Erholungsanlagen unangeleint umherlaufen zu lassen. Von dieser Regel ausgenommen sind Hunde, die von Blinden oder Sehbehinderten mitgeführt werden. Auf Kinderspielplätze und Liegewiesen dürfen Hunde gar nicht mitgenommen werden. Die Leinenpflicht gilt auch im Außenbereich – auf Feld und Flur –, hier allerdings nur, wenn Menschen in die Nähe kommen. Entsprechende Hinweisschilder weisen auf diesen Sachverhalt hin.

Wer sich an diese Vorschriften nicht hält, dem kann bei Verstößen gegen die Vorgaben der Polizeiver-ordnung sogar ein Bußgeldverfahren drohen. „Ich hoffe aber, dass die Menschen vernünftig und verantwortungsbewusst genug sind, damit solche Schritte nicht notwendig werden“, sagt Trautmann. Für weitere Informationen und Fragen über die Vorschriften zur Hundehaltung steht das Ordnungsamt, Telefon 06205/21-232, gerne zur Verfügung.


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