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Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg: Adressänderung bei Umzug mitteilen

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg weist in ihrer Pressemitteilung darauf hin, dass eine Adressänderung unbedingt mitgeteilt werden muss.

In der Pressemitteilung heißt es weiter: "Umziehen heißt nicht nur hier ein- und dort auspacken: Ein Wohnsitzwechsel ist auch mit Schriftverkehr verbunden. Von der Bank bis zum Einwohnermeldeamt müssen alle über die neue Anschrift informiert sein.

Die Deutsche Rentenversicherung benötigt ebenfalls immer die aktuelle Adresse der Rentnerinnen und Rentner. Können Briefe nicht zugestellt und die neue Anschrift nach einem Umzug nicht ermittelt werden, kann die Rente vorläufig nicht mehr gezahlt werden. Die Rentenzahlung wird erst dann wieder aufgenommen, wenn sich die Betroffenen mit ihrer neuen Adresse melden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hin.

Adressänderungen nimmt der Renten-Service der Deutschen Post in jeder Postfiliale oder unter www.rentenservice.de entgegen. Der Renten-Service zahlt als Dienstleister die Renten für die Deutsche Rentenversicherung aus.

Weitere Auskünfte zum Thema gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg im Regionalzentrum Mannheim unter der Telefonnummer 0621/82005-0 sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de."

 

 


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