Ansprechpartner

Herr Lösch
Tel.: 06205 21-322
Fax: 06205 21-315
E-Mail: Herr Lösch

Anschrift

Rathausstraße 1
68766 Hockenheim

Postanschrift

Stadt Hockenheim
- Baurechtsamt -
Postfach 15 48
68758 Hockenheim

Ansprechzeiten

Montag
8.30 bis 12 Uhr
Dienstag
7.30 bis 12 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 und
14 bis 18 Uhr
Donnerstag
7.30 bis 12 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr

Home | Impressum | Kontakt | Suchen | Sitemap | Drucken

Denkmalschutz

Das Baurechtsamt Hockenheim ist als untere Baurechtsbehörde auch untere Denkmalschutzbehörde. Sie ist eigenverantwortlich zuständig für die erforderlich werdenden Genehmigungen, wenn an einem Kulturdenkmal Veränderungen durchgeführt werden sollen.

Die untere Denkmalschutzbehörde hat einen aktiven Denkmalschutz durch Aufklärung, Werbung und fachlich allgemeiner Beratung zu leisten. Hierbei kann sie auf das fachspezifische Wissen des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Abt. II. Ref. 25 (Denkmalpflege) jederzeit zurückgreifen.

Grundlage bei der Beurteilung des Umgangs mit einem Kulturdenkmal ist das Denkmalschutzgesetz von Baden-Württemberg, wonach jede Veränderung an einem Kulturdenkmal genehmigungspflichtig ist. Nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde darf es in seinem Erscheinungsbild verändert werden. Das bedeutet, dass in der Regel auch Maßnahmen im Inneren eines Gebäudes, das als Kulturdenkmal eingestuft ist, einer Genehmigung bedürfen.

Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung genießen darüber hinaus einen besonderen Schutz durch die Eintragung in das Denkmalbuch. Bauliche Anlagen in der Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals dürfen nur mit einer Genehmigung errichtet, verändert oder beseitigt werden.

Sofern die beabsichtigten Baumaßnahmen an einem Kulturdenkmal baugenehmigungspflichtig sind, tritt an die Stelle der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde, die mit den entsprechenden Auflagen in die Baugenehmigung einfließt.

Ob es sich bei dem Gebäude um ein Kulturdenkmal handelt, kann im Baurechtsamt erfragt werden.

Anträge sind bei den Gemeinden oder im Baurechtsamt einzureichen.

Das Baurechtsamt ist auch für die Erteilung von Bescheinigungen gem. §§ 7i, 10f und 11b EStG (Einkommensteuergesetz) zuständig, wonach der Steuerpflichtige bis zu 100% der Herstellungskosten steuerlich absetzten kann.

Digitale Formulare

Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung 


© Stadt Hockenheim, alle Rechte vorbehalten