Fördermöglichkeiten
Wohnraumförderung durch die L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg)
Die Landeskreditbank fördert mit verschiedenen Wohnungsbauprogrammen die Bildung von Wohneigentum, den Mietwohnungsbau sowie Energiespar- und Modernisierungsmaßnahmen. Auf diese Weise werden Familien unterstützt, ebenso wie Behinderte, Unternehmen und Kommunen.
Die Eigenheimzulage ist zwar Vergangenheit, dafür genießen Familien und Alleinerziehende mit der Landeswohnraumförderung der L-Bank Unterstützung. Die L-Bank hilft Käufern und Vermietern dabei, Wohnraum zu modernisieren und Energie zu sparen.
Für den Darlehensantrag stellt die Landeskreditbank Baden-Württemberg entsprechende Vordrucke zur Verfügung. Diese erhalten Sie bei den Bürgermeisterämtern, der Wohnungsbauförderungsstelle des Landratsamtes oder unter www.l-bank.de
Antragsverfahren
- Der Antrag auf Wohnraumförderung ist in dreifacher Fertigung beim Bürgermeisteramt des Bauortes, zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen. Das Bürgermeisteramt nimmt die Anträge entgegen und prüft sie auf Vollständigkeit der Angaben und Unterlagen.
- Die Wohnraumförderungsstelle prüft die Förderfähigkeit des Bauvorhabens, die persönlichen Förderungsvoraussetzungen und ermittelt die richtige Förderung; sie leitet die förderungsfähigen Anträge mit einem Förderungsvorschlag an die Bewilligungsstelle weiter und informiert die Antragsteller.
- Die Landeskreditbank entscheidet über den Förderungsantrag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Förderungsmittel.
Wohnwirtschaftliche Förderprogramme durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Sie möchten ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen? Ihre Wohnimmobilie modernisieren oder energetisch sanieren? Solarstrom selbst erzeugen? Die KfW Förderbank finanziert unter anderem derartige Investitionen. Erschöpfende Auskünfte erhalten Sie auf der Internetseite der KfW.