Ansprechpartner

Herr Hartmann
Tel.: 06205 21-103
Fax: 06205 21-105
E-Mail: Herr Hartmann

Frau Lässig
Tel.: 06205 21-102
Fax: 06205 21-105
E-Mail: Frau Lässig

Sachbearbeiter:
Frau Becker
Tel.: 06205 21-104
Fax: 06205 21-105

Frau Gabele
Tel.: 06205 21-107
Fax: 06205/21-105

Frau Kraus
Tel.: 06205 21-106
Fax: 06205 21-105

Anschrift

Rathausstraße 1
68766 Hockenheim

Postanschrift

Grundbuchamt Hockenheim
Postfach 15 48
68758 Hockenheim

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
8.30 bis 12 Uhr
Freitag:
8.30 bis 13 Uhr
Montag, Dienstag und 
Donnerstag:
13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch:
14 bis 17.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung

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Grundbuchamt (staatlich)

Die Aufgaben des Grundbuchamtes sind:

Führung des Grundbuches

 

Grundbucheintragungen

 

Grundbucheinsicht

Hinweis:
Die Einsicht in das Grundbuch ist nach § 12 Grundbuchordnung jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Einsichtsberechtigt ist z.B. der eingetragene Eigentümer, eingetragene Berechtigte und Gläubiger, Personen mit Forderungen gegen den Eigentümer oder einen eingetragenen Berechtigten sowie u. U. Grundstücksangrenzer. Reine Neugier oder Kaufinteresse berechtigen nicht zur Einsicht. Wer zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt ist, kann Abschriften aus dem Grundbuch sowie von Urkunden verlangen, auf welche in Grundbucheintragungen Bezug genommen wurde (z.B. Kaufverträge oder Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz).
Die Identität des Einsichtssuchenden / Antragstellers muss durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises  nachgewiesen werden.
Die Einsicht in das Grundbuch ist kostenlos

 

Grundbuchabschriften/ - ausdrucke sowie Ablichtungen von Urkunden, auf welche in Grundbucheintragungen Bezug genommen wurde
Hinweis: siehe unter Grundbucheinsicht

  • unbeglaubigte Grundbuchausdrucke/ - abschriften:  10 Euro
  • beglaubigte Grundbuchausdrucke / -abschriften: 18 Euro
  • Ablichtungen von Urkunden: 0,50 Euro je Seite, ab 51. Seite für jede weitere Seite 0,15 Euro

Öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften

 

Auskünfte aus dem Baulastenbuch

 

Notartag
An jedem Mittwoch - ganztägig - finden im Raum 103 (Neubau) des Grundbuchamts Hockenheim öffentliche Beurkundungen sowie Öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften durch Herrn Notariatsdirektor Schmidt vom Notariat II Schwetzingen statt.

Termine können bei Frau Lässig (Tel.: 06205/21-102) oder im Vertretungsfalle bei Herrn Hartmann (Tel.: 06205/21-103) vereinbart werden.

Homepage des Notariats Schwetzigen (u. a. Checkliste für notarielle Kauf- und Übergabeverträge)

Publikationen des Justizministeriums Baden-Württemberg zum Erbrecht, Betreuungsrecht, Vereinsrecht u. a.


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