Lärmminderungsplanung
Was versteht man unter Lärmminderungsplanung ?
Die Stadt Hockenheim sieht sich in der Pflicht, Gesundheitsgefährdungen für die Bürger und Bürgerinnen zu verhindern oder zu mindern. Aus diesem Grund
wurde im Jahr 2006 ein Büro mit der Erarbeitung einer sogenannten Lärmanalyse zum Verkehrs- und Gewerbelärm beauftragt.
Geräuscheinwirkungen können in unserer Zeit in vielfältiger Weise die Lebensbedingungen beeinträchtigen. Jedes hörbare Geräusch, das zu
Belästigungen, Störungen oder Gesundheitsgefährdungen führt, wird als Lärm bezeichnet.
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) zielt darauf ab, Gesundheitsgefahren und erhebliche Belästigungen durch Geräusche zu vermeiden. In § 47 a des
BImschG ist festgelegt, dass in Gebieten, in denen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche hervorgerufen werden oder zu erwarten sind, Lärmminderungspläne aufzustellen sind.
Die Lärmminderungsplanung gliedert sich in die Lärmanalyse und den eigentlichen Lärmminderungsplan (Aktionsplan).
Gutachten des Büros Genest und Partner, Ludwigshafen vom 27.07.2007 – Lärmanalyse zum Verkehrs- und Gewerbelärm der Stadt Hockenheim
Die Lärmanalyse beinhaltet im Wesentlichen die Erstellung von Lärmkarten gegliedert nach Straßen- und Schienenverkehr, Gewerbe, usw., von
Konfliktplänen und einer Betroffenheitsanalyse.
In Hockenheim sind als Lärmquellen die Autobahnen A 6 und A 61, die Bundesstraßen B 36 und B 39, die Schnellbahntrasse und die Rheintalbahn sowie der
Hockenheimring einzubeziehen. Beispielhaft finden sich folgend drei Karten aus dem Gutachten.
Lageplan – Untersuchungsgebiet / Karte 1a

Schallimmissionsplan Gesamtverkehr - Bestand 2006 tags/ Karte 6

Konfliktplan Gesamtverkehr - Bestand 2006 tags/ Karte 14

Ein Ergebnis der Lärmanalyse ist, dass in Hockenheim die Geräuschimmissionen des Straßenverkehrs dominieren, wobei im Nachtzeitraum auch
die Schienentrassen aufgrund des nächtlich zunehmenden Güterverkehrs bestimmend sind.
Aufbauend auf der Lärmanalyse wäre in einem nächsten Schritt zur Minderung der Lärmbelastungen ein Lärmaktionsplan zu erstellen, worin
Maßnahmen detailliert beschrieben werden.