Schallschutzförderung

Bei Lärmschutzmaßnahmen, die ohne eine gleichzeitige bauliche Veränderung der Straßensituation durchgeführt werden, handelt es sich um eine sogenannte Lärmsanierung. Die Lärmsanierung ist eine freiwillige Leistung des Straßenbaulastträgers. Sie dient zum Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Lärmeinwirkungen.

Eine kurzfristig mögliche Maßnahme stellt dabei der Einzelantrag auf Zuschuss zu passiven Lärmschutzmaßnahmen (zum Beispiel Schallschutzfenster, Schalldämmlüfter) dar. Bedingung dafür ist neben der Überschreitung gewisser Auslösewerte das Errichtungsdatum des betreffenden Gebäudes, das vor dem 1.4.1974 liegen muss. Anträge zur Bezuschussung sind an das Regierungspräsidium in Karlsruhe zu richten.


Weitere Informationen:

TypNameDatumGröße
pdf Schallschutzförderung Informationen über Zuschuss (32 KB) 15.03.2018 32 KB
pdf Schallschutzförderung Ablauf Lärmsanierung (272 KB) 15.03.2018 272 KB
pdf Schallschutzförderung Antragsformular für Zuschuss (21 KB) 15.03.2018 21 KB
pdf Schallschutzförderung Lärmkartierung Landesanstalt Umwelt, Messungen und Naturschutz BW (3,3 MB) 15.03.2018 3,3 MB

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