Der Bürgermeister wird als hauptamtlicher Stellvertreter des Oberbürgermeisters bestellt. Der Bürgermeister vertritt den Oberbürgermeister ständig in seinem vom Gemeinderat übertragenen Geschäftskreis. Der Geschäftskreis des Bürgermeisters umfasst die Bereiche: Finanzverwaltung/Kämmerei, Ordnungsamt sowie den Fachbereich Soziales, Bildung, Kultur und Sport.