Grundbucheinsichtsstelle
Bei der Stadt Hockenheim steht eine Grundbucheinsichtstelle zur Verfügung, damit Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Interessenten zur Beratung, Auskunft und Einsichtnahme in das Grundbuch nicht zu dem für Hockenheim zuständigen Grundbuchamt beim Amtsgericht Mannheim fahren müssen.
Als Serviceleistungen werden angeboten
- Einsichtnahme in das Grundbuch,
- Auskünfte aus dem Grundbuch (zum Beispiel Eigentümer, Berechtigte etc.)
- Erteilung von einfachen und amtlichen Grundbuchausdrucken.
- Unterschriftsbeglaubigungen gemäß § 32 Abs. 4 LFGG BW (zum Beispiel Löschung von Grundschulden, Erbbauzinserhöhungen, Verwalterprotokolle, Verwalterzustimmungen, Bestellung von Grundschulden ohne Zwangsvollstreckungsunterwerfung, Vereinsregisteranmeldungen)
Wichtig: Gültiges Ausweisdokument / Vollmacht sind vorzulegen.
Kosten
- Die Einsicht in das Grundbuch ist kostenlos.
- einfache (unbeglaubigte) Grundbuchausdrucke: 10 Euro
- amtliche (beglaubigte) Grundbuchausdrucke: 20 Euro.
- Für Unterschriftsbeglaubigungen werden Gebühren nach dem GNotKG berechnet.
Weitere Informationen
Die Einsicht in das Grundbuch ist nach § 12 Grundbuchordnung jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Einsichtsberechtigt ist z.B. der eingetragene Eigentümer, eingetragene Berechtigte und Gläubiger, Personen mit Forderungen gegen den Eigentümer oder
einen eingetragenen Berechtigten sowie u. U. Grundstücksangrenzer. Reine Neugier oder Kaufinteresse berechtigen nicht zur Einsicht. Wer zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt ist, kann Abschriften aus dem Grundbuch sowie von Urkunden verlangen, auf welche in Grundbucheintragungen Bezug genommen wurde (z.B. Kaufverträge oder Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz).
Amtsgericht Mannheim - zuständiges Grundbuchamt für die Gemarkung Hockenheim
Voltastraße 9
68199 Mannheim
www.amtsgericht-mannheim.de
Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg
Stammheimer Straße 10
70806 Kornwestheim
www.grundbuchzentralarchiv.de