Öffentliche Bekanntmachung
Die Öffentliche Bekanntmachung informiert über den vorhabenbezogener Bebauungsplan „Stadtpark Hockenheim“.
Sie enthält den Aufstellungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 1 BauGB i.V.m § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Gemeinderat der Stadt Hockenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.Juni 2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Stadtpark Hockenheim“ einschließlich der Erstellung einer Satzung über die örtlichen Bauvorschriften beschlossen.