Öffentliche Bekanntmachung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Stadtpark Hockenheim" tritt nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 27. April 2022 am 13. Mai 2022 in Kraft.
Der Gemeinderat der Stadt Hockenheim hat in öffentlicher Sitzung am 27.04.2022 gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Stadtpark Hockenheim“ sowie die zusammen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Stadtpark Hockenheim“ aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landebauordnung (LBO) i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung jeweils als eigenständige Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekanntgemacht. Nach § 10 Abs. 3 BauGB treten der vorhabenbezogene Bebauungsplan sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dieser Bekanntmachung jeweils in Kraft.
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Weitere Dokumente zu dem vorhabenen Bebauungsplan finden Sie hier.