Hockenheim fordert beim Bahnprojekt Mannheim–Karlsruhe wirksamen Lärmschutz und Schutz zentraler Stadtbereiche
Die Stadt Hockenheim unterstützt grundsätzlich die Planungen für die Neu- und Ausbaustrecke Mannheim–Karlsruhe (NBS/ABS). Gleichzeitig macht sie deutlich, dass die Zustimmung zur vorgestellten Vorzugsvariante an klare Bedingungen geknüpft ist. Im Mittelpunkt stehen dabei ein wirksamer Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor zusätzlichem Bahnlärm, der Erhalt wichtiger städtischer Flächen sowie die Sicherung der Nahversorgung.
Oberbürgermeister Marcus Zeitler hat diese Position gemeinsam mit den Oberbürgermeistern und Bürgermeistern der betroffenen Kommunen sowie weiteren Vertretern aus der Region in einer gemeinsamen Erklärung bekräftigt. Unterzeichnet wurde das Papier von den Städten und Gemeinden entlang der geplanten Vorzugsvariante „R4“ gemeinsam mit Verbandsvertretern und Bürgerinitiativen. Mit der Erklärung machen die Beteiligten deutlich, dass sie den Ausbau des Güterverkehrs auf der Schiene grundsätzlich befürworten, zugleich aber einen aktiven Lärmschutz fordern, der über das gesetzliche Mindestmaß hinausgeht.
Die Vorzugsvariante der DB InfraGO war am 24. November 2025 im Rahmen des Dialogforums vorgestellt worden. Die Metropolregion Rhein-Neckar hat den Planungsprozess gemeinsam mit den betroffenen Kommunen intensiv begleitet und ihre Forderungen gebündelt. Für Hockenheim ist dabei entscheidend, dass zugesagte Maßnahmen und Schutzstandards im weiteren Verfahren tatsächlich verbindlich berücksichtigt werden.
Ein zentrales Anliegen der Stadt ist, dass die durch das Projekt verursachten Eingriffe in das Gartenschaugelände sowie in die Einzelhandelsflächen an der Lußheimer Straße auf das unvermeidbare Mindestmaß beschränkt werden. Nach Auffassung Hockenheims soll hierzu insbesondere die Mitnutzung der bestehenden Puffergleise geprüft werden. Die an der Lußheimer Straße ansässigen Einzelhandelsbetriebe sind ein wichtiger, städtebaulich integrierter Nahversorgungsstandort mit guter Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr. Falls Eingriffe in Flächen oder Gebäude notwendig werden, fordert die Stadt daher vorrangig Lösungen durch Umbau oder Ersatzneubau am bestehenden Standort. Eine Verlagerung der Märkte wird abgelehnt.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Lärmschutz. Hockenheim fordert ein umfassendes und stadtverträgliches Schallschutzkonzept, das über bisher erörterte Maßnahmen hinausgeht. Oberbürgermeister Marcus Zeitler betonte bei der Unterzeichnung erneut die besondere Betroffenheit Hockenheims beim Thema Bahnlärm. Die Stadt sei hier seit Jahrzehnten mit offenen Fragen des Schallschutzes konfrontiert. Aus Sicht der Stadt muss das Vorhaben deshalb genutzt werden, um über die seit dem Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 1981 erörterten Maßnahmen hinaus weitergehende und wirksame Lösungen zu entwickeln und umzusetzen.
Vor dem Hintergrund des zu erwartenden zusätzlichen Güterverkehrs setzt sich Hockenheim für aktive Lärmschutzmaßnahmen ein, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausreichen. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Schutzmaßnahmen so geplant und dimensioniert werden, dass spätere Anpassungen ohne grundlegende bauliche Änderungen möglich sind. Auch Galeriebauwerke sollen als mögliche weitergehende Lösung in die fachplanerischen Überlegungen einbezogen werden.
Zudem verweist die Stadt auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 20. Mai 2021 im Zusammenhang mit der bestehenden Schnellfahrstrecke Mannheim–Stuttgart. Aus Sicht Hockenheims ergibt sich daraus die Notwendigkeit, für den Bereich der Stadt ein neues und belastbares Schallschutzkonzept zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang verweist die Stadt auch auf den Bescheid des Eisenbahn-Bundesamtes vom 18. April 2026 gegenüber der DB InfraGO AG und fordert die zeitnahe Umsetzung der dort benannten Maßnahmen.
Für Hockenheim ist klar: Der Ausbau der Schieneninfrastruktur ist ein wichtiges Zukunftsprojekt für die Region. Er kann vor Ort aber nur dann auf Akzeptanz stoßen, wenn die Belastungen für die Bevölkerung wirksam begrenzt, zentrale Stadtbereiche geschützt und die städtebaulichen Interessen der Kommune angemessen berücksichtigt werden.














