Kommunalwahlen 2019

Die Wahl des Gemeinderates und des  Kreistags findet alle 5 Jahre statt. Die nächste Wahl ist am 26. Mai 2019. Gleichzeitig findet die Europawahl statt.

Baden-Württemberg hat wieder die Wahl: Gewählt werden die Gemeinderäte in 1.101 Städten und Gemeinden sowie die Ortschaftsräte in 410 Gemeinden mit Ortschaftsverfassung. Gewählt werden auch die Kreisräte in den 35 Landkreisen. Nirgends ist der Einfluss der Wählerinnen und Wähler so groß wie auf der kommunalen Ebene. Das Kommunalwahlrecht ermöglicht den Wählenden eine gezielte, listenunabhängige Auswahl unter den Kandidatinnen und Kandidaten.

Bei den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 in Baden-Württemberg sind 500.000 Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren erstmals wahlberechtigt. Informationen zur Erstwählerkampagne zur Kommunalwahl 2019 

Öffentliche Bekanntmachungen

Zusendung Wahlunterlagen

Die Wahlbenachrichtigungen an die Wählerinnen und Wähler werden bis zum 5. Mai 2019 zugestellt.

Mitte Mai erhalten alle Wahlberechtigten auf dem Postweg die Stimmzettel und Merkblätter für die Wahl des Gemeinderats und des Kreistags. Die Stimmzettel für die Europawahl dürfen wir Ihnen leider vorher nicht zusenden. Diese erhalten Sie erst im Wahllokal.
Da zum Ausfüllen der Kommunalwahlunterlagen geraume Zeit benötigt wird und dadurch Wartezeiten im Wahllokal entstehen können, ist es sinnvoll zu Hause in Ruhe alle Unterlagen durchzusehen und die Stimmzettel bereits auszufüllen. Am Wahltag können Sie dann diese Stimmzettel ins Wahllokal mitbringen. 

Auf keinen Fall dürfen Sie die Stimmzettel in einem normalen Briefumschlag an die Stadtverwaltung zurückschicken oder dort einwerfen, denn das ist keine gültige Stimmabgabe und auch keine gültige Briefwahl.

Wahlräume

Die Wahlräume befinden sich in der Stadthalle, Hubäckerschule und Theodor-Heuss-Realschule. Alle Wahlräume sind rollstuhlgerecht.

Wahlbezirk 1, Stadthalle, Rathausstraße 3
Wahlbezirk 2, Stadthalle, Rathausstraße 3
Wahlbezirk 3, Hubäcker-Schule, Wilhelm-Maybach-Straße 4, Zimmer 113
Wahlbezirk 4, Hubäcker-Schule, Wilhelm-Maybach-Straße 4, Zimmer 114
Wahlbezirk 5, Hubäcker-Schule, Wilhelm-Maybach-Straße 4, Zimmer 115
Wahlbezirk 6, Hubäcker-Schule, Wilhelm-Maybach-Straße 4, Zimmer 117
Wahlbezirk 7, Th.-Heuss-Realschule, Schubertstraße 14, Zimmer 119
Wahlbezirk 8, Th.-Heuss-Realschule, Schubertstraße 14, Zimmer 120
Wahlbezirk 9, Th.-Heuss-Realschule, Schubertstraße 14, Zimmer 121
Wahlbezirk 10, Stadthalle, Rathausstraße 3
Wahlbezirk 11, Stadthalle, Rathausstraße 3
Wahlbezirk 12, Hubäcker-Schule, Wilhelm-Maybach-Straße 4, Aula
Wahlbezirk 13, Hubäcker-Schule, Wilhelm-Maybach-Straße 4, Aula
Wahlbezirk 14, Stadthalle, Rathausstraße 3
Wahlbezirk 15, Th.-Heuss-Realschule, Schubertstraße 14, Zimmer 122
Briefwahlbezirk 1, Rathaus, Besprechungszimmer OB
Briefwahlbezirk 2, Rathaus, Kleiner Sitzungssaal
Briefwahlbezirk 3, Rathaus, Besprechungszimmer Bauamt 

Briefwahl

Wer am 26.05.2019 verhindert ist, in seinem Wahllokal zu wählen, hat die Möglichkeit durch Briefwahl zu wählen. Der Kreistag kann auch in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises 7 (Altlussheim, Hockenheim, Neulußheim, Reilingen) gewählt werden. Dazu wird ein Wahlschein benötigt.

Anträge für einen Wahlschein können bis Freitag, 24.05.2019 um 18.00 Uhr beim Bürgerbüro gestellt werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Wahlbrief rechtzeitig, spätestens am Wahltag, 26.05.2019 um 18.00 Uhr  bei der Stadtverwaltung Hockenheim, Rathausstraße 1, 68766 Hockenheim vorliegt und somit bei der Auszählung berücksichtigt werden kann. Der Versand mit der Deutschen Post ist für Sie kostenlos.

Werden Wahlunterlagen für eine andere wahlberechtigte Person beantragt, ist hierfür eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Diese ist auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.

Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.

Am Wahlsonntag ist bis 15:00 Uhr die Beantragung von Wahlscheinen in besonderen Fällen (§ 9 Absatz 2 KomWO und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) möglich.

Wie kann Briefwahl beantragt werden?

Per Post:

Jeder Wahlberechtigte erhält bis spätestens 05.05.2019 per Post die Wahlbenachrichtigung. Hier ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt, den Sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben in einem frankierten Briefumschlag an die Stadtverwaltung Hockenheim, Bürgerbüro, Rathausstraße 1, 68766 Hockenheim senden. Auch ist es möglich einen Antrag persönlich, per Brief an obige Anschrift , Fax (06205 21-990) oder E-Mail mit folgenden Angaben zu stellen: Familienname, Vorname, Anschrift, Geburtstag sowie ggf. die Anschrift, an welche die Briefwahlunterlagen geschickt werden sollen. Eine telefonische Antragstellung oder ein Antrag per SMS ist nicht möglich. Die Briefwahlunterlagen können wir Ihnen jedoch erst zusenden, nachdem alle Stimmzettel gedruckt sind, voraussichtlich Anfang Mai.

Wenn Sie auf anderem Wege als mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung Briefwahl beantragen und angeben, dass die Unterlagen an einen anderen Ort als Ihre Wohnanschrift gesendet werden sollen, senden wir Ihnen aus Sicherheitsgründen und um Missbrauch zu vermeiden, eine Kontrollmitteilung an Ihre Wohnanschrift.

Per Internet:

Nach Zustellung der Wahlbenachrichtigung können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden (§ 10 Abs. 1 Kommunalwahlordnung) . Wir bieten Ihnen einen Online-Wahlscheinantrag an. Beim Aufruf des Links Online-Wahlschein erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Ihnen steht offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel. 06205 21-500, Fax 06205 21-516, E-Mail

Der Online-Antrag ist bis Donnerstag, 23.05.2019, 12.00 Uhr freigeschaltet.

Direkt vor Ort: 

Ab Anfang Mai, nachdem die Stimmzettel zur Verfügung stehen, können im Bürgerbüro des Rathauses, Rathausstraße 1, Briefwahlunterlagen auch persönlich beantragt und abgeholt werden. Wer möchte, kann die Briefwahl auch an Ort und Stelle vornehmen. Am Freitag vor der Wahl, dem 24.05.2019, hat das Bürgerbüro neben den bekannten Öffnungszeiten hierfür auch von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Bei der Kommunalwahl sind deutsche Bürgerinnen und Bürger sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag:

  1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben,
  3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Auch hier sollte man im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden. Wahlberechtigte Personen werden bei der Anmeldung im Bürgeramt automatisch in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen.

Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind bei der Wahl der Kommunalvertretung nicht wahlberechtigt.

Weitere Informationen:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/wahlrecht/auslaenderwahlrecht/auslaenderwahlrecht-node.html
https://europa.eu/youreurope/citizens/residence/elections-abroad/municipal-elections/germany/index_de.htm

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