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Anmeldung

Zur Anmeldung in der Stadtbibliothek Hockenheim benötigen Sie Ihren gültigen Personalausweis. Bei der Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich ein Adressnachweis nötig. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren bedürfen der schriftlichen Genehmigung eines Erziehungsberechtigten. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Leser zur Einhaltung der Benutzungs- und Gebührenordnung. Der Leserausweis ist nicht übertragbar.

Das Anmeldeformular wie auch die Einverständniserklärung zur Benachrichtigung via E-Mail kann hier heruntergeladen werden:

TypNameDatumGröße
pdf Anmeldung (73 KB) 27.06.2023 73 KB
pdf Benachrichtigungen per E-Mail (38 KB) 12.05.2022 38 KB


Bestandskatalog

Verlängern Sie Ihre Medien, merken Sie ausgeliehene Medien vor, sehen Sie Ihr Benutzerkonto ein und recherchieren Sie in unserem Bestand im Bestandskatalog.

Für die Anmeldung benötigen Sie:
Benutzer = Ausweisnummer
Kennwort = Geburtsdatum tt.mm.jjjj  (zehnstelliges Kennwort, bitte Punkte beachten)


Kosten

Die Kosten für die Benutzung der Stadtbibliothek können der Gebührenordnung entnommen werden.

Bei Überschreitung der Leihfristen, Vormerkung, Nutzung der Fernleihe, Erstellung eines Ersatzausweises oder Verlust oder Beschädigung eines Mediums können jedoch Gebühren entstehen. Diese können Sie der Gebührenordnung entnehmen.

Ab Samstag, dem 1. Januar 2022, gilt in der Stadtbibliothek Hockenheim eine neue Gebührenordnung.

Die Gebührenordnung der Stadtbibliothek Hockenheim

Jahresgebühr    
Bibliotheksausweis Hockenheim Schüler und Auszubildende* frei
  Einzelpersonen 10 €
  Partner 18 €
  Ermäßigte 5 €
  Metropol-Card 24 €
Verlust des Benutzerausweises    
  Ersatzausweis Stadtbibliothek 3 €
  Ersatzausweis Metropol-Card 6 €
Säumnis-/Überschreitungsentgelt    
  Bearbeitungs- und Portokosten 2 €
Ab 18 Jahre Vom 1. bis 6. Kalendertag (1. Mahnung) 1,50 €/Medium
  Vom 7. bis 13. Kalendertag (2. Mahnung) 3 €/Medium
Bis 18 Jahre Vom 1. bis 6. Kalendertag (1. Mahnung) 1,00 €/Medium
  Vom 7. bis 13. Kalendertag (2. Mahnung) 1,50 €/Medium
  Jeweils zuzüglich Bearbeitungs- und Portokosten bei Mahnungen.  

Pädagogen erhalten einen Pädagogenausweis.

Als Ermäßigte gelten Studenten, Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung und Personen mit Behinderung. Ein Nachweis muss vorgelegt werden.

Im Anschluss an die 2. Mahnung erfolgt die Einziehung der Medien und der angefallenen Mahngebühren durch die Vollstreckungsstelle der Stadt Hockenheim. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten.


Leihfristen und Verlängerung

Bücher 4 Wochen bis zu  2 Mal verlängerbar
CDs, DVDs, Zeitschriften, Spiele 2 Wochen bis zu 1 Mal verlängerbar


Mitteilung im Rahmen der Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO

Die Stadtbibliothek Hockenheim speichert im Rahmen der Nutzung ihrer Dienstleistungen personenbezogene Daten. Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Hockenheim erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse: datenschutz@hockenheim.de.

Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zwecke der Nutzung der analogen und digitalen Dienstleistungen der Stadtbibliothek, z. B. die Verbuchung von Medien, die Authentifizierung für elektronische Dienstleistungen, die Erhebung und Abrechnung von Nutzungsentgelten und die Kommunikation mit den Nutzern in analoger und digitaler Form. Des Weiteren werden die Leserdaten zur Nutzung weiterer Bibliotheksangebote, wie z.B. der metropolbib und des PressReader’s, gespeichert. Darüber hinaus werden diese Daten nicht an Dritte weitergegeben.

Rechtsgrundlage hierfür sind die Satzung über die Benutzung sowie die Gebührenordnung der Stadtbibliothek Hockenheim.

Eine Weitergabe der Daten außerhalb der Stadt Hockenheim erfolgt nur in dem Umfang, der für die Wahrung der Rechte der Stadt Hockenheim notwendig ist. Eine Weitergabe zu kommerziellen oder werblichen Zwecken erfolgt nicht. Eine Übermittlung in Drittländer erfolgt nicht.

Die Daten werden teilautomatisiert spätestens im fünften Jahr nach Ablauf des Nutzungsverhältnisses gelöscht, sofern sich aus der Nutzung nicht offene Forderungen der Stadt Hockenheim gegenüber dem Nutzer ergeben haben.
Nutzer haben das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO über die gespeicherten Daten und deren Berichtigung nach Art. 16 DSGVO. Es besteht ein Recht auf Löschung der Daten nach Art. 17 DSGVO. Es besteht ein Recht auf die Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, auf die Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO und den Widerspruch nach Art. 21. DSGVO.

Ein Beschwerderecht kann gegenüber folgender Stelle geltend gemacht werden:
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart
Telefon: 0711 615541-0
E-Mail
Internet
(Stand: 25.05.2018).

Kontakt

Stadtbibliothek
Untere Mühlstraße 4
68766 Hockenheim
Telefon 06205 212451
Fax 06205 212452

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