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Stadtentwicklung und -sanierung

Die Stadt ist Ort des Wohnens und Arbeitens, von Verkehr und Aufenthalt, von Freizeit und Erholung. Diese vielfältigen Ansprüche müssen auf engem Raum koordiniert werden. Der gesellschaftliche Wandel bestimmt darüber hinaus die Anforderungen an die zukunftsorientierte Gestaltung der Stadt.

Den übergeordneten Rahmen für zukünftige Entwicklungen bildet das Gesamtstädtische Entwicklungskonzept Hockenheim als informelles Planungsinstrument.

Das Baugesetzbuch (BauGB) weist den Kommunen die Aufgabe der Stadtplanung zu. Stadtplanung steuert dabei im Rahmen der Bauleitplanung im Wesentlichen die Bodennutzung im Gemeindegebiet. Mehr Informationen über die Bauleitpläne finden sie hier.

Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um die Themen Stadtentwicklung und -sanierung in Hockenheim.

Umwelt - Klima - Energie

Umweltschutz

Umweltschutz

Umweltschutz bezeichnet alle Maßnahme zum Schutze der Umwelt mit dem Ziel, die Lebensgrundlagen der Menschen und einen funktionierenden Naturhaushalt zu erhalten. Gegebenenfalls sollen durch den Menschen verursachte Beeinträchtigungen oder Schäden behoben werden. Das Augenmerk des Umweltschutzes liegt auf einzelnen Teilbereichen der Umwelt (wie Boden, Wasser, Luft, Klima) und auf den Wechselwirkungen zwischen ihnen. Dazu gehören die Themenbereiche:

  • Natur und Landschaft,
  • Klima und Energie sowie 
  • Bodenschutz/ Altlasten.

Natur und Landschaft

Natur und Landschaft

Die Gemarkung der Stadt Hockenheim umfasst eine Fläche von ca. 3,485 Hektar. Rund ein Viertel der Hockenheimer Gemarkung ist von Siedlungsfläche bedeckt. Ein weiteres Viertel nehmen Wald und Gehölze ein. Über die Hälfte der Gemarkung sind offene Fluren.

  

Hockenheimer Rheinbogen - Natur-, Tier-, Vogel- und Landschaftsschutzgebiet

Bilder: Uwe Heidenreich

Das Natur-, Landschafts- und Wildschutzgebiet „Hockenheimer Rheinbogen“ erstreckt sich über die gesamte Auenniederung zwischen Hockenheim, Ketsch, Altlußheim und dem Rhein. Es umfasst 30 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 656 Hektar. Sie sind von einem 1.847 Hektar großen Landschaftsschutzgebiet umschlossen.

Das Landschaftsbild ist vom Rhein geschaffen. Er floss mit geringem Gefälle ursprünglich in weit ausgezogenen Schlingen und schuf so das Naturbild in diesem Gebiet, wie wir es heute kennen.

Der größte Teil der Niederung lag im natürlichen Überschwemmungsgebiet des Rheinstromes. Mit der Rheinkorrektur im 19. Jahrhundert wurde die ursprüngliche Flussdynamik auf einen schmalen, den Strom begleitenden Streifen beschränkt. Östlich des rechtsrheinischen Haupthochwasserdamms erstreckt sich die heutige Altaue mit einem weiträumigen Mosaik unterschiedlichster Landschaftselemente. Typisch für den Rheinbogen sind Altwasser, Schluten, Verlandungszonen, Entwässerungsgräben, Schilf-Röhrichte und Seggenriede. Außerdem Wiesen mit nassen bis trockenen Standorten, Obstwiesen, Hochstaudenfluren, Gebüsche, Hecken, Feldgehölze als auch Au- und Bruchwälder.

Im Hockenheimer Rheinbogen wurden bereits 1938 die Naturdenkmale „Schanzenbuckel“ und „Feldgehölze“ ausgewiesen. Hinzu kamen das Landschaftsschutzgebiet „Schanzenreste beim Bahnhof Talhaus“ und 1939 das Naturschutzgebiet „Torfloch im Mörsch“. Mit dem Bau der Autobahn A61 und der damit einhergehenden Flurneuordnung in den 1970-er Jahren wurde die Struktur des Rheinbogens grundlegend geändert.

In dieser Zeit nahm auch der Anteil an Grünlandfläche durch Umbruch rapide ab. Deshalb wurde in den 1980-er Jahren ein Schutzgebietskonzept entwickelt. Nach der einstweiligen Sicherung im Jahr 1988 wurde das Gebiet am 29. Januar 1990 offiziell unter Schutz gestellt.

Schutzzweck und Ziele dieser Verordnung sind die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der letzten Reste der früher ausgedehnten Grünlandflächen in der Rheinniederung. Außerdem sollen die vielfältigen Feuchtgebiete, die typische Gewässer, Gräben, Röhrichte, Riede, Wiesen und Gebüsche erhalten bleiben. Darüber hinaus sollen Hecken und Wälder als Lebensraum zahlreicher spezialisierter, gefährdeter bis bedrohter Tier- und Pflanzenarten geschützt werden.

Bilder: Uwe Heidenreich

Der Hockenheimer Rheinbogen ist Bestandteil der Natura 2000. Diesem europäischen Schutzgebiet gehören auch die Vogelschutzgebiete Rheinniederung Altlußheim - Mannheim und Ketscher Rheininsel, an. Sie erstrecken sich auf einer Flächen von sechs Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises und des Stadtkreises Mannheim.

Mit dem europäischen Schutzgebietssysten Natura 2000 schützen Staaten der Europäischen Union europäisch bedeutsame Lebensräume sowie seltene Tier- und Pflanzenarten. Die rechtliche Grundlage dieses grenzüberschreitenden Naturschutznetzwerks bilden die Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen Union. Nach den Vorgaben dieser beiden Richtlinien benennt jeder Mitgliedstaat Gebiete, die für die Erhaltung seltener Tier- und Pflanzenarten sowie typischer oder einzigartiger Lebensräume von europäischer Bedeutung wichtig sind.

Klima und Energie

Im Zuge der globalen Erwärmung wird es immer wichtiger, dass jeder seinen Beitrag zum Schutz des Klimas leistet. Die Stadt Hockenheim mit ihren Stadtwerken Hockenheim haben daher Förderprogramme aufgelegt. So soll der Einsatz erneuerbaren Energien unterstützt werden.

Im Rahmen dieser Förderprogramme für erneuerbare Energien werden verschiedene Projekte (Wärmepumpen, Solaranlagen, Photovoltaikanlagen) durch die Stadtwerke Hockenheim gefördert. Informieren Sie sich über die Details der Förderungen direkt online www.stadtwerke-hockenheim.de oder setzen sich für ein Beratungsgespräch mit dem Energieberater der Stadtwerke in Verbindung.

Bodenschutz und Altlasten

Altlastverdächtige Flächen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht. Eine Altlast liegt dann vor, wenn durch die Ablagerung oder den Altstandort das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigt wird.

Beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ist das Wasserrechtsamt als untere Wasserbehörde zuständig für die Altlastenbearbeitung.

Stadtentwicklung

Gesamtstädtisches Entwicklungskonzept (GEK)

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 19. Mai 2021 das Gesamtstädtische Entwicklungskonzept beschlossen. Es wurde als informelles Planungsinstrument verabschiedet. Das Konzept soll als Leitbild mit Zielen und Maßnahmen einen übergeordneten Rahmen bilden und für die zukünftigen Entwicklungen in Hockenheim herangezogen werden. Ein Teil der Maßnahmen wurde als „Leuchtturmprojekte“ ausgewählt. Sie haben eine Signalwirkung und ihre Umsetzung soll prioritär angegangen werden.

Mehr Informationen:

Stadtsanierung

Stadtsanierung

Seit vielen Jahren führt die Stadt Hockenheim städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen durch. Nach den zuletzt abgeschlossenen Sanierungsmaßnahmen „Stadtzentrum“ (1985 bis 1999) und „Stadtmitte I“ (1990 bis 2000) wurde auch der Bereich  „Mittlere Mühlstraße / Untere Hauptstraße“ (1998 – 2012) erfolgreich saniert.
 
Derzeit befinden sich zwei Sanierungsmaßnahmen in der Durchführung:

1. Untere Hauptstraße / Schackgärten

Der Bewilligungszeitraum der Förderung dieses Sanierungsgebiet wurde vom Land Baden-Württemberg zunächst bis 31. Dezember 2014 befristet. Danach erfolgte eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2016. Wegen der zeitlichen Verzögerung des Hochwasserschutz- und Ökologieprojektes Hockenheim wurde es notwendig, den Ausbau des Messplatzes in  zwei Bauabschnitte aufzuteilen. Der von der Stadt beantragten Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis 30. April 2018 wurde vom Land zugestimmt. Der vom Land Baden-Württemberg bewilligte Finanzrahmen beträgt nach erfolgter Aufstockung ca. 2,2 Millionen Euro.

2. Obere Hauptstraße - Süd

Das mit Erlass des Regierungspräsidium Karlsruhe vom 26. März 2013 bewilligte neueste Hockenheimer Sanierungsgebiet „Obere Hauptstraße Süd“ umfasst die beidseitige Stadteinfahrt Süd (von Reilingen kommend). Das Land Baden-Württemberg bewilligte für dieses Sanierungsgebiet eine Finanzhilfe in Höhe von 600.000 Euro. Die Stadt Hockenheim muss zur Komplementärfinanzierung weitere 400.000 Euro bereitstellen. Der Durchführungszeitraum endet am 31. Dezember 2021.

Weitere Informationen zum Sanierungsgebiet "Untere Hauptstraße / Schackgärten"

Derzeit befindet sich das im Jahr 2006 aufgenommene Sanierungsgebiet „Untere Hauptstraße / Schackgärten“ in der Durchführung. Der Bewilligungszeitraum der Förderung dieses Sanierungsgebiet durch das Land Baden-Württemberg war zunächst bis zum Jahresende 2014 gewährt. Er wurde zwischenzeitlich bis zum 31. Dezember 2016 verlängert. Wegen der zeitlichen Verzögerung des Hochwasserschutz- und Ökologieprojektes Hockenheim wurde es notwendig, den Ausbau des Messplatzes in 2. Bauabschnitte aufzuteilen. Der von der Stadt beantragten Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis 30. April 2018 wurde vom Land Ende des Jahres 2015 zugestimmt. Der vom Land Baden-Württemberg bewilligte Finanzrahmen beträgt nach erfolgter Aufstockung rund 2,2 Millionen Euro.

Das Gebiet „Untere Hauptstraße / Schackgärten“ umfasste ursprünglich zwei räumlich getrennte Flächen. Ein Bereich war das Quartier zwischen Kraichbach, Karlsruher Straße, Kaiserstraße und Untere Hauptstraße. Die andere Fläche betraf einen kleinen Block an der Ecke Karlsruher Straße / Wilhelm-Leuschner-Straße.

Die Satzung über die förmliche Festlegung dieses Sanierungsgebietes wurde am 27. Juli 2006 rechtswirksam. Sie wurde am 5. April 2008 um ein Erweiterungsgebiet im Bereich Mühlkanal – Kraichbach / Messplatz /Schubertstraße / Karlsruher Straße ergänzt. Die Gesamtfläche des neuesten Sanierungsgebietes der Stadt Hockenheim ist damit auf ca. 4,2 Hektar angewachsen.

Die Durchführg der Sanierung erfolgt unter der Regie der Stadtverwaltung Hockenheim (Fachbereich Bauen und Wohnen). Sie wird dabei von der Kommunalentwicklung GmbH unterstützt und beraten. Diese Zusammenarbeit in der Stadterneuerung und -entwicklung besteht nun schon seit über 20 Jahren.

Die wesentlichen Ziele der Sanierung sind:

  • Gewerbe, Einzelhandel und Dienstleistungen: Sicherung und Erweiterung des Bestandes entlang der beiden Haupteinkaufsstraßen „Untere Hauptstraße“ und „Karlsruher Straße“. Sie erfolgt durch Umfeldgestaltung, Grundstücksneuordnung, bauplanungsrechtliche Sicherung und Verbesserung des Angebotes an öffentlichen Parkplätzen.
  • Wohnnutzung: Modernisierung vorhandener Wohnungen und Schaffung zusätzlicher Wohneinheiten durch Neubau und Umnutzung. Aufwertung des Wohnumfeldes, auch durch die Anbindung an die westlich des Gebiets liegenden Grünflächen.
  • Verkehr: Erschließung der zweiten Baureihe durch einen Stichweg von der Kaiserstraße her. Schaffung öffentlicher Parkplätze im Anbindungsbereich. Reaktivierung und Ergänzung öffentlicher Fußwegeverbindungen: kurze Wege von den umgebenden Straßen in die Gebietsmitte.
  • Grün- und Freiflächen: Mehr begleitende Grünflächen an Wegen und Straßen. Entwicklung ökologischer Grundsätze für die neu zu bebauenden Grundstücke.
  • Gestaltung: Straßen-, Parkierungs- und Wegeflächen sollen durch gestalterische Aufwertung zur Umfeldqualität beitragen. Die rückwärtigen Fassaden der Gebäude entlang der Unteren Hauptstraße sollen im Zuge der Modernisierungs- und Neuordnungsmaßnahmen gestalterisch aufgewertet werden.
Sanierungsgebiet Mittlere Mühlstraße - Untere Hauptstraße

Im Jahr 2015 wurde mit der Umgestaltung des Messplatzes für einen ersten Bauabschnitt (ohne den Parkplatz beim Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasium und den Anschluss an das HÖP-Gebiet) begonnen. Dieser Entwicklung gingen der Erwerb von zwei zentral gelegenen Grundstücken im Bereich Messplatz und ein Beschluss des Gemeinderates über einen neuen Bebauungsplan voraus. Die zukünftige Nutzung dieses Areals soll zu einer Verbesserung der Standortsituation in der Innenstadt führen. Die Erschließungsmaßnahmen am Messplatz wurden bis Jahresende 2015 abgeschlossen.

Die stadteigenen Grundstücke am Messplatz und in der Karlsruher Straße 19 konnten nach Durchführung eines Investoren- und Architektenwettbewerbs noch im Jahr 2015 verkauft werden. Ihre Bebauung ist ab Mitte 2016 geplant. Nach dem Errichten der Brücke von der Unteren Mühlstraße zum Messplatz über den neuen Kraichbach kann der öffentliche Parkplatz beim Gauß-Gymnasium in einem 2. Bauabschnitt umgestaltet werden. Damit ist die Neugestaltung des Messplatzes abgeschlossen. Diese Maßnahme soll im Jahr 2017 erfolgen.

Die Stadt Hockenheim fördert Maßnahmen auf privaten Grundstücken, vor allem die Modernisierung und energetische Verbesserung bestehender Gebäude. In besonderen, städtebaulich begründeten Fällen kann auch der Abbruch von privaten Gebäuden, im Regelfall mit der Verpflichtung zu einer abgestimmten Neubebauung, gefördert werden.

Unser Bild zeigt die durch die Sanierungsmaßnahme „Mittlere Mühlstraße / Untere Hauptstraße“ verbesserte Wohnumfeldsituation im Bereich der Hohenstein-Ernstthaler-Straße zwischen Unterer Hauptstraße und Hirschstraße.

Weitere Informationen zur städtebaulichen Erneuerung „Obere Hauptstraße - Süd“

Im Jahr 2010 wurde für den Bereich "Obere Hauptstraße - Süd" ein Antrag auf Aufnahme in das Sanierungsprogramm des Landes gestellt. Eine im Jahre 2009 erfolgte Analyse für die Stadteinfahrt Süd bestärkte den anfänglichen Verdacht, dass zur Behebung der im Gebiet „Obere Hauptstraße Süd“ vorhandenen städtebaulichen Missstände die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen erforderlich ist.. Für die Aufnahme in den Jahren 2011, 2012 und 2013 war jeweils erneut ein Antrag gestellt worden. Mit Bescheid vom 26. März 2013 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe dieses Gebiet in das Sanierungsprogramm aufgenommen. Die bewilligte Finanzhilfe des Landes beträgt 600.000 Euro; die Stadt Hockenheim muss zur Komplementärfinanzierung weitere 400.000 Euro bereitstellen. Der Durchführungszeitraum für die Förderung endet am 31. Dezember 2021.

Am 15. Mai 2013 wurde im Gemeinderat die Einleitung der nach § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebenen "Vorbereitenden Untersuchungen" beschlossen. Das Ergebnis der Untersuchungen lag im November 2013 vor. Sie wurden dem Gemeinderat am 18. Dezember 2013 vorgestellt.

Die Verfahrensvorschriften des BauGB sehen vor, dass der Gemeinderat erst nach Kenntniserlangung über das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen entscheiden kann. Sie umfasst die Billigung des Ergebnisberichts über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes, dessen genaue Abgrenzung, die Wahl des Verfahrens und die anzustrebenden Sanierungsziele. Außerdem soll die betroffene Bevölkerung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt einbezogen werden.

Diesem Bestreben kam der Gemeinderat am 18. Dezember 2013 nach. Er beauftragte nach Kenntnisnahme des Berichts die Verwaltung auf deren Vorschlag hin, eine erste Bürgerinformation mit Gelegenheit zum Austausch durchzuführen. Die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen wurden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Diese Informationsveranstaltung fand am 11. März 2014 statt.

TypNameDatumGröße
pdf Vorbereitende Untersuchungen Obere Hauptstrasse Süd - Kurzfassung (893 KB) 14.11.2017 893 KB

Planteil der Kurzfassung

TypNameDatumGröße
pdf Abgrenzung Untersuchungsgebiet 18 11 2013 (973 KB) 14.11.2017 973 KB
pdf Schwarzplan 18 11 2013 (178 KB) 14.11.2017 178 KB
pdf Eigentumsverhältnisse 18 11 2013 (1,7 MB) 14.11.2017 1,7 MB
pdf Baustruktur 18 11 2013 (620 KB) 14.11.2017 620 KB
pdf Nutzung im Erdgeschoss 18 11 2013 (660 KB) 14.11.2017 660 KB
pdf Grundstücksmängel 18 11 2013 (498 KB) 14.11.2017 498 KB
pdf Gebäudezustand 18 11 2013 (976 KB) 14.11.2017 976 KB
pdf Ortsbild und Problemanalyse 18 11 2013 (321 KB) 14.11.2017 321 KB
pdf Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet 18 11 2013 (979 KB) 14.11.2017 979 KB
pdf Maßnahmekonzept Phase 1 (766 KB) 14.11.2017 766 KB
pdf Maßnahmekonzept Phase 2 (760 KB) 14.11.2017 760 KB

Der Ergebnisbericht über die "Vorbereitende Untersuchung" lag vom 12. März bis 11. April 2014 im Rathaus zur Einsicht für die Bürger aus.

Die während dieser Zeit eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 21. Mai 2014 zur Kenntnis gegeben.

In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat das Verfahren über die Sanierung in diesem Gebiet unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 – 156 a BauGB beschlossen. Daraus folgte die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Obere Hauptstraße Süd“. Die Öffentliche Bekanntmachung der Sanierungssatzung erfolgte am 27. Mai 2014 in der Hockenheimer Tageszeitung. Die Satzung ist damit am 27. Mai 2014 in Kraft getreten.

TypNameDatumGröße
pdf Satzung des Sanierungsgebietes Obere Hauptstraße Süd (190 KB) 14.11.2017 190 KB
pdf Lageplan Sanierungsgebiet (592 KB) 14.11.2017 592 KB

In seiner Sitzung am 24.02.2016 hat der Gemeinderat das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet um Flächen im Bereich der Oberen Hauptstraße 48 -52 durch Beschluss der 1. Änderungssatzung erweitert.

TypNameDatumGröße
pdf Erste Änderungssatzung (189 KB) 14.11.2017 189 KB
pdf Lageplan Erste Änderungssatzung (748 KB) 14.11.2017 748 KB

Am 21. Mai 2014 hat der Gemeinderat auch die Ziele der Sanierung in diesem Gebiet beschlossen. Dabei erfolgte auch die Festlegung auf die Richtlinien zur Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und zur Kostenerstattung bei der Freilegung / Neuordnung von privaten Grundstücken im Sanierungsgebiet „Obere Hauptstraße Süd“.

Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Hockenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. November 2015 auch das gebietsbezogene Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) – Schwerpunkt Sanierungsgebiet „Obere Hauptstraße-Süd“ - genehmigt. Danach wurde der Entwurf des ISEK nach Öffentlicher Bekanntgabe am 2. September 2015 in der Zeit vom 14. September bis 14. Oktober 2015 öffentlich ausgelegt und gleichzeitig ins Internet der Stadt eingestellt. Er konkretisierte die  Sanierungsziele für dieses Gebiet.

TypNameDatumGröße
pdf ISEK (6,1 MB) 14.11.2017 6,1 MB

Sie sind Eigentümer oder Mieter im geplanten Sanierungsgebiet und möchten einen Besprechungstermin? Gerne können Sie mit uns Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren.

TypNameDatumGröße
pdf Besprechungsanfrage Sanierungssprechtag (118 KB) 16.10.2018 118 KB
pdf Informationen der LBBW (491 KB) 14.11.2017 491 KB

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Telefon 06205 210
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