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Jugendgemeinderatswahl 2022

Hier findet ihr alle Infos rund um die Kandidaten, eure Beteiligung und die Wahl

Ihr wollt euch zur Wahl stellen? Meldet euch bis zum 4. November!

Füllt einfach folgendes Dokument aus und schickt es per Mail an a.mulfinger@hockenheim.de oder bringt es einfach persönlich im Rathaus vorbei

Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick

Was ist der Jugendgemeinderat?

  • Der Jugendgemeinderat ist ein öffentliches Forum zur Diskussion und Äußerung von Wünschen und Vorstellungen gegenüber der Verwaltung und Kommunalpolitik.
  • Er entscheidet selbst, zu welchen Themen er sich äußern möchte
  • Er arbeitet überparteilich

Wer kann sich zur Wahl stellen?

  • Alle Jugendlichen, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Hockenheim haben
  • Alle Jugendlichen, die am 3. Dezember 2022 mindestens 14 und noch nicht 22 Jahre alt sind

Wie setzt sich der Jugendgemeinderat zusammen?

  • Der Jugendgemeinderat besteht aus zwölf ehrenamtlichen Mitgliedern.
  • Der Jugendgemeinderat wählt aus seiner Mitte mindestens eine(n) Vorsitzende(n), eine(n) stellvertretende(n) Vorsitzende(n), eine(n) Schriftführer(in)
  • Des Weiteren benennt jede im Gemeinderat vertretene Fraktion aus ihrer Mitte ein Mitglied als Kontaktperson zum Jugendgemeinderat. Die Kontaktpersonen können zu den Sitzungen des Jugendgemeinderats eingeladen werden.

Welche Aufgaben hat der Jugendgemeinderat?

  • Er ist offizielles Organ der Stadt Hockenheim.
  • Er vertritt die Interessen der Hockenheimer Jugendlichen gegenüber dem Oberbürgermeister, dem Gemeinderat und dessen Ausschüssen.
  • Er berät in Fragen, welche die Jugendlichen in Hockenheim betreffen, den Gemeinderat. Werden in den Ausschüssen Fragen erörtert, die Jugendliche betreffen, so ist der Jugendgemeinderat zu hören.

Wie läuft die Arbeit ab?

  • Ihr seid verpflichtet, mindestens vier Mal jährlich öffentlich zu tagen
  • Bei den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse haben die Mitglieder des Jugendgemeinderats ein Anwesenheitsrecht.
  • Der Jugendgemeinderat benennt zwei Mitglieder, welche den Jugendgemeinderat bei den öffentlichen Sitzungen und ggf. nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderats vertreten. Ihnen steht das Rederecht zu, insbesondere zu Tagesordnungspunkten, denen ein Beschluss des Jugendgemeinderats zu Grunde liegt oder in denen ein Thema erörtert wird, das jugendrelevant ist. Die Entscheidung, in wieweit ein Tagesordnungspunkt diese Voraussetzung erfüllt, obliegt dem Oberbürgermeister. Redebeiträge des Jugendgemeinderates zu bestimmten Tagesordnungspunkten sollen dem Oberbürgermeister vor der jeweiligen Sitzung rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden. Die beiden Mitglieder können bei jugendrelevanten Tagesordnungspunkten auch zu den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse eingeladen werden.
  • Die vom Jugendgemeinderat entsandten Mitglieder haben das Recht, an den Gemeinderat und seine Ausschüsse Anfragen zu stellen.
  • Oberbürgermeister, Gemeinderat und Stadtverwaltung arbeiten mit dem Jugendgemeinderat als demokratisch legitimierter Vertretung der Hockenheimer Jugendlichen in offener Weise zusammen und unterstützen ihn fachlich und organisatorisch.
  • Der Oberbürgermeister unterrichtet den Jugendgemeinderat über alle wichtigen Jugendangelegenheiten.
  • Der Jugendgemeinderat legt fest, welche seiner Beschlüsse als Vorschläge für den Gemeinderat und die Verwaltung gelten. Sie werden vom Oberbürgermeister, dem Gemeinderat oder zuständigen Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt bzw. innerhalb der Verwaltung erledigt.
  • Den Vertretern des Jugendgemeinderats im Gemeinderat gehen die Einladungen nebst Verwaltungsvorlagen zu den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse mit gleicher Frist wie den Gemeinderäten zu. Die Stadtverwaltung unterstützt den Jugendgemeinderat bei seiner Arbeit, insbesondere bei den laufenden Geschäften sowie der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Präsentation im Internet. Die Unterstützung erfolgt durch den Fachbereich „Soziales, Bildung, Kultur und Sport“.

Kontakt

Fachbereich Soziales, Bildung, Kultur und Sport
Rathausstraße 1
68766 Hockenheim
Telefon 06205/21-0
Fax 06205 212405
Sabine Seip

Fachbereich Soziales, Bildung, Kultur und Sport

Telefon 06205 212402
Fax 06205 212405
Raum 217

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