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Jugendgemeinderat

Mitdenken, mitreden und mitmischen für Jugendliche! Dieses Ziel verfolgt der Jugendgemeinderat in Hockenheim.

Der Jugendgemeinderat ist ein offizielles Organ der Stadt Hockenheim und besteht aus zwölf ehrenamtlichen Mitgliedern. Er wird für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Wählbar und wahlberechtigt sind laut Satzung alle Jugendlichen, die am letzten Tag des Wahlzeitraums mindestens 14 und noch nicht 22 Jahre alt sind. Außerdem müssen sie mit ihrem Hauptwohnsitz mindestens drei Monate lang in Hockenheim gemeldet sein. 

Der Jugendgemeinderat diskutiert Wünsche und Vorstellungen von Jugendlichen in Hockenheim. Er vertritt die Interessen gegenüber der Stadt und dem Gemeinderat Hockenheim. Der Jugendgemeinderat arbeitet überparteilich.

Jugendgemeinderatswahl 2023

Der amtierende Jugendgemeinderat seit November 2023 (Foto: Stadtverwaltung / Lenhardt)

Wer vertritt die Interessen der Jugendlichen in Hockenheim in den nächsten zwei Jahren? Diese Entscheidung fällt bei der Jugendgemeinderatswahl vom 03. Juli bis zum 07. Juli 2023. 17 junge Kandidatinnen und Kandidaten werben um die Stimmen der Jugendlichen.

Gewählt werden zwölf Jugendgemeinderäte. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

Wählbar und wahlberechtigt sind laut Satzung alle Heranwachsenden, die am letzten Tag des Wahlzeitraums mindestens 14 und noch nicht 22 Jahre alt sind. Außerdem müssen sie mit ihrem Hauptwohnsitz mindestens drei Monate lang in Hockenheim gemeldet sein. Diese Jugendlichen müssen im Wählerverzeichnis eingetragen sein, welches bis letzte Woche im Rathaus auslag. Ohne Eintrag ist keine Wahl möglich.
 
Für die Wahl erhält jeder wahlberechtigte Jugendliche vor dem 03. Juli 2023 eine Wahlbenachrichtigung und einen Musterstimmzettel. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich beim Wahlamt der Stadt Hockenheim (Telefon 06205/21-2341, E-Mail wahlamt@hockenheim.de) melden.
 
Zur Wahl müssen die Jugendlichen die Wahlbenachrichtigung oder einen gültigen Ausweis mitbringen.Den Stimmzettel erhalten die Wahlberechtigten im Wahllokal. Es können zwölf Stimmen an die Kandidaten vergeben werden. Hierbei können jedem Kandidaten ein, zwei oder drei Stimmen vergeben werden, aber insgesamt nicht mehr als zwölf Stimmen. Werden mehr als zwölf Stimmen vergeben, ist der Stimmzettel ungültig.

Wahlzeiten und Wahlorte

Die Wahl zum Jugendgemeinderat kann zu bestimmten Zeitpunkten an folgenden Orten vorgenommen werden:

  • Montag, 03. Juli 2023 , 08.00 - 13.00 Uhr, Theodor-Heuss-Realschule
  • Dienstag, 04. Juli 2023, 08.00 - 13.00 Uhr, Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasium
  • Mittwoch, 05. Juli 2023, 14.00 - 18.00 Uhr, Rathaus, Zimmer E06
  • Donnerstag, 06. Juli.2023, 08.00 - 12.00 Uhr, Rathaus, Zimmer E06
  • Freitag, 07. Juli 2023, 08.00 - 12.00 Uhr, Rathaus, Zimmer E06

Hier stellen sich die Bewerberinnen und Bewerber vor

Infos rund um die Wahl

TypNameDatumGröße
pdf Wahlplakat (119 MB) 28.06.2023 119 MB
pdf Flyer Jugengemeinderatswahl 2023 (1,6 MB) 27.06.2023 1,6 MB

Kontakt

Fachbereich Soziales, Bildung, Kultur und Sport
Rathausstraße 1
68766 Hockenheim
Telefon 06205/21-0
Fax 06205 212405
Sabine Seip

Fachbereich Soziales, Bildung, Kultur und Sport

Telefon 06205 212402
Fax 06205 212405
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