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Waldfriedhof

Eindrücke vom Waldfriedhof  (Bild: Stadt Hockenheim).

Der Hockenheimer Waldfriedhof, der seinen Namen durch die Nähe zum Wald hat, hat einen parkähnlichen Charakter.

Er erstreckt sich über eine Gesamtfläche von 4,5 Hektar. Über 500 Bäume und 4,5 Kilometer lange Hecken, die den Friedhof strukturieren, befinden sich auf dem Gelände.

Insgesamt 19 Grabfelder sind dort ausgewiesen, die verschiedene Bestattungsformen erlauben.

Digitaler Friedhofsplan


Die Stadtverwaltung Hockenheim bietet für den Friedhof auch einen digitalen Friedhofsplan an, der hier abrufbar ist. Er enthält alle Grabstätten mit den entsprechenden digitalen Daten.

Damit können sich die Nutzenden farblich anzeigen lassen, welches Grab auf dem Waldfriedhof noch frei und welches bereits belegt ist.

Über eine Suchfunktion können die Nutzenden datenschutzkonform auch den Namen des Verstorbenen eingeben und der Plan zeigt an, wo das Grab der Person liegt.

Bestattungsformen für Erdbestattung

Erdgräber  auf dem Waldfriedhof (Bild: Stadt Hockenheim).

Wahlerdgräber sind ein- oder mehrstellig (Einzel-oder Doppeltiefgrab) als Tiefgrabstätten ausgewiesen. Pro Einzeltiefgrab können hier zwei Verstorbene während gleichzeitig laufender Ruhezeiten übereinander bestattet werden. Möglich ist es auch hier zusätzlich noch (ebenso gebührenpflichtig) Urnen beizusetzen.
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird für 20 Jahre verliehen und kann danach auch wieder verlängert werden.

Reihengrab für Erdbestattungen

Reihenerdgräber sind grundsätzlich für die Bestattung von nur einem Verstorbenen ausgewiesen. Hier kann keine Zubettung erfolgen. Reihengräber werden in zeitlicher und räumlicher Reihenfolge der Bestattungen nach belegt und für 20 Jahre zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung des Reihengrabes ist nach Ablauf der Ruhezeit nicht möglich. Ebenso kann es in kein Wahlgrab umgewandelt werden.

Reihengräber auf dem Waldfriedhof (Bild: Stadt Hockenheim).

Bestattungsformen für Urnenbeisetzungen

Eindrücke vom Waldfriedhof (Bild: Stadt Hockenheim).

Urnenwahlerdgrab

Urnenwahlerdgräber sind für die Beisetzung von bis zu vier Urnen ausgewiesen. Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre (pro Sterbefall) und kann nach Ablauf auch wieder verlängert werden. Auf dem Friedhof sind Urnenwahlgräber in verschiedenen Grabfeldern (mit und ohne Trittplatten) ausgewiesen.

Urnenreihenerdgräber

Urnenreihenerdgräber sind grundsätzlich nur für die Beisetzung von einer Urne ausgewiesen. Diese werden in zeitlicher und räumlicher Folge der Beisetzungen nach belegt und für 20 Jahre zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes oder Umwandlung in ein Wahlgrab ist nicht möglich.

Urnenwand/Kolumbarium

In zwei Grabfeldern sind auf dem Friedhof Urnenwandanlagen zu finden. In einer Nische in der Urnenwand können bis zwei Urnen bestattet werden. Diese werden auch in zeitlicher und räumlicher Folge der Beisetzungen nach belegt. Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre und kann nach Ablauf wieder verlängert werden.

Anonymes Urnengrabfeld

Anonyme Urnenbeisetzungen werden ohne Beisein von Angehörigen oder anderen Personen durchgeführt. Es ergehen auch keine Hinweise auf Zeitpunkt und Stelle der Beisetzung durch die Friedhofsverwaltung. Die Hinterbliebenen erfahren also nicht, wann und wo innerhalb dieses Grabfeldes die Urne beigesetzt wurde. Auf dem Grabfeld dürfen keine Namen oder sonstige Angaben, die auf den Verstorbenen hinweisen, angebracht werden. Die Grabanlage wird von der Friedhofsverwaltung angelegt und unterhalten.

Urnenwand (Bild: Stadt Hockenheim).
Urnenreihenerdgräber (Bild: Stadt Hockenheim).

Besondere Bestattungsformen

Gärtnerbetreutes Grabfeld „Garten der Ruhe“ (Bild: Stadt Hockenheim).

Gärtnerbetreutes Grabfeld „Garten der Ruhe“

Das Grabfeld ist als Gemeinschaftsgrabfeld ohne individuelle Grabeinfassung offen angelegt und beherbergt in diesem Rahmen alle angebotenen Bestattungsmöglichkeiten (außer anonym). Eine Grabstätte innerhalb dieser Anlage wird von der Genossenschaft badischer Friedhofsgärtner angelegt und gepflegt. Bei Beantragung der Bestattung im „Garten der Ruhe“ hat der Nutzungsberechtigte zusätzlich einen kostenpflichtigen Pflegevertrag über die Dauer der Nutzungszeit mit der Genossenschaft badischer Friedhofsgärtner zu schließen. Das weitreichende Angebot kann dem beistehenden Flyer entnommen werden.

Jüdischer Friedhof

Der jüdische Friedhof Hockenheim liegt gegenüber des Waldfriedhofes an der Heidelberger Straße. Die Toten der jüdischen Gemeinde Hockenheim wurden zunächst auf dem Verbandsfriedhof, dem jüdischen Friedhof Wiesloch, beigesetzt. 1879 wurde ein eigener Friedhof an der Heidelberger Straße errichtet, der eine Fläche von 5,72 Ar hat. Heute sind noch 53 Grabsteine vorhanden. Der älteste Grabstein ist von 1880, die letzte Bestattung fand 1977 statt.

Weiterführende Informationen:

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