Außerschulische Betreuung
Im Rahmen der "Verlässlichen Grundschule" wird seit vielen Jahren an allen drei Grundschulen eine Betreuung von Schülern auch außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten angeboten.
Die Betreuungszeiten liegen zwischen 7 Uhr und dem Beginn der zweiten Unterrichtsstunde. Außerdem auch nach Ende der fünften Unterrichtsstunde bis maximal 14.30 Uhr als sogenannte Kernzeitbetreuung. Ab 14.30 Uhr können Kinder bis 16.30 Uhr die „flexible Nachmittagsbetreuung“ in Anspruch nehmen.
Die Angebote beinhalten neben einer kompetenten Betreuung durch erfahrene Kräfte auch die Möglichkeit, eine vollwertige Mittagsmahlzeit einzunehmen. Auch Hausaufgaben können in diesem Zeitraum erledigt werden. Vorhandene Spiele, Spielzeug und Bücher runden die Angebote ab.
Anmeldung für die Kernzeitbetreuung für das Schuljahr 2021/2022
Für die Anmeldung zur Kernzeit ist ein Nachweis über die Masernimpfung beizufügen. Dieser muss im Original bei den jeweiligen Schulsekretärinnen vorgelegt werden. Dabei ist zu beachten, dass das Original des Impfpasses nur bei Neuanmeldungen in den Schulsekretariaten abzugeben ist.
Der Nachweis der Masernimpfung ist Voraussetzung, um die Leistung der Kernzeitbetreuung in Anspruch zu nehmen.
Ebenso verpflichtend ist eine Arbeitgeberbescheinigung des aktuellen Jahres beizufügen. Eine Anmeldung kann erst bestätigt werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Die ausgefüllten Anmeldeunterlagen können ausschließlich in den jeweiligen Schulsekretariaten abgegeben werden.