Startseite » Service » A-Z Dienstleistungen
Leistungen

Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe)

Die Jugendgerichtshilfe ist eine gesetzliche Aufgabe der Mitwirkung in jugendgerichtlichen Strafverfahren. Sie wird bei Strafverfahren gegen junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 20 Jahren tätig.

Mehr dazu:

Jugendgerichtshilfe 

Leistungsdetails

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

-

Erforderliche Unterlagen

-

Freigabevermerk

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, 23.03.2009

Kontakt

Stadt Hockenheim
Rathausstraße 1
68766 Hockenheim
Telefon 06205 210
Fax 06205 212990

Karriere

Starten Sie Ihre Karriere in Hockenheim

Unsere Partner