Beglaubigungssprechstunde im Pumpwerk

Noch einige Plätze frei

Jürgen Hüls – stock.adobe.com

Für eine selbstbestimmte Absicherung im Unfall- oder Erkrankungsfall ist es wichtig, sich rechtzeitig um eine Vorsorgevollmacht zu kümmern und diese beglaubigen zu lassen. Die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises hat für ihre Beglaubigungssprechstunde am Dienstag, den 2. Dezember 2025, zwischen 9 und 12 Uhr im Pumpwerk Hockenheim noch einige Plätze frei.

Hierbei bietet die Betreuungsbehörde an, Unterschriften unter Vorsorgevollmachten zu beglaubigen. Die Vollmachten sollten nach Möglichkeit noch nicht unterschrieben sein.

Falls Sie an diesem Tag Ihre Vollmachten beglaubigen lassen möchten, bittet das Seniorenbüro Hockenheim um eine verbindliche Terminvereinbarung (Mail: seniorenbuero@hockenheim.de, Telefon 06205 21-1503, Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr bis 12:00 Uhr).

Bringen Sie zu Ihrem Termin bitte einen gültigen Ausweis mit. Für die Beglaubigung durch die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter des Landratsamtes des Rhein-Neckar-Kreises fällt eine Gebühr in Höhe von 10 Euro pro Beglaubigung an. Diese sind vor Ort in bar zu bezahlen.

Kontakt

Stabsstelle OB - Kommunikation: Abteilung externe und interne Kommunikation
Rathausstraße 1
68766 Hockenheim
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Fax 06205 212990
Christoph Henninger

Stabsstelle OB - Kommunikation

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