Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Obere Hauptstraße Süd Teil 1, 1. Teilbebauungsplan-erweitert“
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB i.V.m. 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
2. Offenlagebeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Zu 1.
Der Gemeinderat der Stadt Hockenheim hatte in seiner öffentlichen Sitzung am 23.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Obere Hauptstraße Süd Teil 1, 1. Teilbebauungsplan“ einschließlich der Erstellung einer Satzung über die örtlichen Bauvorschriften beschlossen.
Um auch weiteren künftigen städtebaulichen Entwicklungen Rechnung tragen zu können, hat der Gemeinderat der Stadt Hockenheim in seiner öffentlichen Sitzung am 16.04.2024 beschlossen, den Abgrenzungsbereich für den vorgenannten Bebauungsplan um eine Teilfläche des Grundstücks Flst.Nr. 986 zu erweitern. Der Erweiterungsbereich ist im Lageplan ausgegraut dargestellt.
Das Plangebiet wird im Südwesten durch die Obere Hauptstraße sowie im Südosten, Nordosten und Nordwesten durch angrenzende Wohnbaugrundstücke begrenzt und ist aus dem nachfolgenden Lageplan, Stand 16.04.2024 (gestrichelte Linie = Geltungsbereich) ersichtlich. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 4.890 m².