Öffentliche Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Beim Kreuz/Heidelberger Straße“
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 12 Abs. 1 BauGB i.V.m § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
2. Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Zu 1:
Der Gemeinderat der Stadt Hockenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.03.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Beim Kreuz/Heidelberger Straße“ einschließlich der Erstellung einer Satzung über die örtlichen Bauvorschriften beschlossen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit einer Größe von ca. 3.510 m² umfasst das Grundstück Flst.Nr. 3373/5 und ist aus dem nachfolgenden Lageplan, Stand 04.03.2024 (gestrichelte Linie = Geltungsbereich) ersichtlich. Das Plangebiet liegt im nordöstlichen Teil der Stadt Hockenheim. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und wird begrenzt im Norden durch den Kindergarten, im Osten durch das Flst.Nr. 3373/6, im Süden durch die Heidelberger Straße und im Westen durch das Flst.Nr. 3373/2.