Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Hausstücker“ (P2)
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Hockenheim hatte in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2023 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes der Gemarkung Hockenheim, i.V.m. der Aufstellung einer Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO beschlossen. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gefolgte in der Hockenheimer Tageszeitung am 27.03.2024. Der Bebauungsplan hat eine Größe von ca. 17,54 ha. Nachfolgend ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans dargestellt.