Öffentliche Bekanntmachung
DB: Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung für das Bahnprojekt Neubau-/Ausbaustrecke (NBS/ABS) Mannheim–Karlsruhe
Das Regierungspräsidium Karlsruhe gibt Folgendes bekannt:
1. Die DB InfraGO AG hat die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung für folgendes Vorhaben beantragt:
Neubau-/Ausbaustrecke (NBS/ABS) Mannheim–Karlsruhe.
Das Projekt ist im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege als Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs aufgeführt (Abschnitt 2, Unterabschnitt 1, lfd. Nr. 6 der Anlage zu § 1 Abs. 1 Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG); aktuell Projektbündel 6) und liegt damit gemäß § 1 Abs. 3 S. 1 BSWAG im überragenden öffentlichen Interesse.
Das Gesamtprojekt umfasst grundsätzlich auch den Raum Mannheim. Für den Bereich Mannheim hat das Regierungspräsidium Karlsruhe nach entsprechender Anzeige der DB InfraGO AG mit Bescheid vom 18.12.2025 von der Einleitung einer Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Abs. 4 S. 4 Raumordnungsgesetz abgesehen, da nicht erwartet wird, dass das Vorhaben zu raumbedeutsamen Konflikten mit den Erfordernissen der Raumordnung oder mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Raum Mannheim führen wird. Die beantragte Raumverträglichkeitsprüfung bezieht sich somit auf den Streckenabschnitt von Mannheim-Friedrichsfeld bis Karlsruhe Güterbahnhof mit einer Länge von 69,5 km. Darin enthalten sind ca. 11,4 km Tunnelstrecken, 97 % der oberirdischen Streckenanteile verlaufen in Bündelung mit bestehenden Strecken der Deutschen Bahn und der Autobahn A5. Der genaue Streckenverlauf kann den Verfahrensunterlagen entnommen werden.














