Steuerbescheide für das Jahr 2026
Die Steuerbescheide der Stadtverwaltung Hockenheim für das Jahr 2026 wurden zugestellt.
Grundsteuer
Am 5. Januar 2026 wurden die Steuerbescheide der Stadt für das Jahr 2026 an diejenigen Grundstückseigentümer versendet, bei denen sich der Steuerbetrag geändert oder ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat. Somit erhielt der Großteil der Steuerzahler für das Jahr 2026 keinen neuen Steuerbescheid.
Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung werden die im zuletzt ergangenen Bescheid ausgewiesenen Beträge zum Fälligkeitstermin abgebucht.
Steuerpflichtige, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, sind verpflichtet, die angegebenen Beträge unter Angabe des Buchungszeichens rechtzeitig zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen zu überweisen.
Hinweis bei Eigentumswechsel:
Werden Grundstücke beziehungsweise Wohneigentum verkauft, so ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der bisherige Eigentümer bis zum Erhalt des entsprechenden Grundsteuerbescheides zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Andere Vereinbarungen (zum Beispiel im Kaufvertrag) haben nur privatrechtliche Bedeutung, berühren jedoch nicht die Zahlungspflicht (Steuerschuld) gegenüber der Stadt.
Hundesteuer
Hundehalter, die ihren Hund angemeldet haben, erhielten einen auf den 8. Januar 2026 datierten Steuerbescheid, die Steuermarke(n) – türkis auf silbernem Grund – ist/sind weiterhin gültig.
Bei Verlust der Marke kann eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 15 Euro bei Marlene Birkenmeier vom Fachbereich Finanzen, Steueramt (Telefon: 06205/21-2240, E-Mail: m.birkenmeier@hockenheim.de oder schriftlich) beantragt werden.
Seit dem 1. Januar 2020 kann auf Antrag für Hunde, die erfolgreich eine Schutz- oder Begleithundeprüfung nach den Statuten eines dem VDH angeschlossenen Vereins abgelegt haben, eine Ermäßigung in Höhe von 24 Euro im Jahr gewährt werden.
Die Verwaltung weist im Übrigen darauf hin, dass Hunde, die älter als drei Monate sind, beim Fachbereich Finanzen, Steueramt, schriftlich per Mail an Marlene Birkenmeier (E-Mail: m.birkenmeier@hockenheim.de) oder über das Online-Anmeldeformular https://www.hockenheim.de/-/dienstleistungen/vbid130#leistungen-0-anker-0) anzumelden sind. Die Online-Services der Stadtverwaltung können zudem unter https://www.hockenheim.de/online-dienste.html abgerufen werden. Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.
Vergnügungssteuer
Jeder Aufsteller von Spielgeräten hat bis zum zehnten Tag nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres getrennt nach Spielgerät und Monat eine Steuererklärung bei der Stadtverwaltung Hockenheim abzugeben. Die Abgabe der Steuererklärung kann seit letztem Jahr auch elektronisch erfolgen. Die vollständigen Unterlagen sind per E-Mail an Celine Hartmann (E-Mail: c.hartmann@hockenheim.de) vom Fachbereich Finanzen, Steueramt, zu senden. Nach Eingang der Steuererklärung wird die Steuer durch einen Steuerbescheid festgesetzt.
Gewerbesteuer
Bei der Gewerbesteuer wurden keine Jahresbescheide erstellt. Die zu zahlenden vierteljährlichen Vorauszahlungen ergeben sich aus dem zuletzt ausgestellten Steuerbescheid. Bei weiteren Fragen stehen die zuständigen Sachbearbeiterinnen Celine Hartmann, (Telefon: 06205/21-2241, E-Mail: c.hartmann@hockenheim.de) und Marlene Birkenmeier (Telefon: 06205/21-2240, E-Mail: m.birkenmeier@hockenheim.de) vom Fachbereich Finanzen, Steueramt, gerne zur Verfügung.
Jeder Steuerpflichtige kann schriftlich eine Einzugsermächtigung erteilen, die folgende Daten enthalten soll: Buchungszeichen, Name und Anschrift, IBAN und BIC, Name der Bank sowie die Originalunterschrift.
Vordrucke für Einzugsermächtigungen können bei der Stadtkasse Hockenheim (Telefon: 06205/21-2232, E-Mail: stadtkasse@hockenheim.de) angefordert werden bezeigungsweise können auf unserer Homepage unter https://www.hockenheim.de/-/dienstleistungen/abbuchungsermaechtigung/vbid3132 abgerufen werden.














