Öffentliche Bekanntmachung

Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Beim Kreuz / Heidelberger Straße“, (Bebauungs- plan der Innenentwicklung gem. 13 a BauGB) sowie Inkrafttreten der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO zum vorgenannten Bebauungsplan

Der Gemeinderat der Stadt Hockenheim hat in öffentlicher Sitzung am 10.12.2025 gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung den Bebauungsplan „Beim Kreuz / Heidelberger Straße“ sowie die zusammen mit dem Bebauungsplan „Beim Kreuz / Heidelberger Straße“ aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung jeweils als eigenständige Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Nach §10 Abs. 3 BauGB treten der Bebauungsplan sowie die Satzung über die örtlichenBauvorschriften zum Bebauungsplan mit dieser Bekanntmachung jeweils in Kraft.

Die öffentliche Bekanntmachung kann hier heruntergeladen werden:

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