Bauantragsverfahren

Alle für die Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) und Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen sind dreifach bei der Stadtverwaltung Hockenheim bzw. beim Bürgermeisteramt des jeweiligen Bauorts einzureichen.

Gebühren

Die Gebühren sind in der Verwaltungsgebührensatzung festgelegt.

Bauvorbescheid / Bauvoranfrage

Wenn Sie grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu einzelnen wichtigen Punkten haben, die Sie vorweg geklärt haben möchten, können Sie zunächst einen Bauvorbescheid (Bauvoranfrage) beantragen.
Weitere Informationen zu Bauvorbescheid / Bauvoranfrage

Baugenehmigung / Bauantrag

Kenntnisgabeverfahren

Nutzungsänderung

Genehmigung von Werbeanlagen

Baumaßnahmen an Kulturdenkmälern

Bei Kulturdenkmälern von besonderer Bedeutung sind bauliche Maßnahmen (auch in der Umgebung eines Denkmals) genehmigungspflichtig. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich bei Ihrem Gebäude um ein Kulturdenkmal handelt, können Sie zunächst Einsicht in das Denkmalbuch und in die Denkmalliste nehmen.
Weitere Informationen zu Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen

Kontakt

Baurechtsamt
Rathausstraße 1
68766 Hockenheim
Telefon 06205 212550
Fax 06205 212605
Nicole Spannagel

Fachbereich Bauen und Wohnen
Abteilungsleiterin Baurecht

Telefon 06205 212640
Fax 06205 212605
Raum 302

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