Öffentliche Bekanntmachung
SATZUNG über das Betreuungsangebot an Grundschulen im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der kommunalen Nachmittagsbetreuung der Großen Kreisstadt Hockenheim
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit den Bestimmungen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Hockenheim in seiner Sitzung am 24.06.2026 folgende Satzung beschlossen:














