Zentrale Vergabe von Kita-Plätzen in Hockenheim startet im September 2026

Die Vergabe der Kitaplätze erfolgt künftig zentral durch die Stadtverwaltung Hockenheim. (Foto: Marc Sporys)

Ab dem 15. September 2026 übernimmt die Stadt Hockenheim die zentrale Vergabe der Betreuungsplätze in Krippen und Kindergärten. Ziel des neuen Verfahrens ist es, die Platzvergabe für Familien möglichst einfach, transparent und gerecht zu gestalten. An der Anmeldung der Kinder ändert sich für Eltern nichts: Die Vormerkung erfolgt weiterhin über das bereits bestehende Online-Portal „Zentrale Vormerkung“ der Stadt Hockenheim.

Künftig werden die Betreuungsplätze grundsätzlich zentral durch die Stadt Hockenheim vergeben. Eine direkte Platzvergabe durch einzelne Kindertageseinrichtungen oder Träger ist nicht vorgesehen.

Anmeldung weiterhin über die Zentrale Vormerkung

Eltern melden ihr Kind wie bisher über die Zentrale Vormerkung der Stadt Hockenheim an. Dabei geben sie an, welche Kindertageseinrichtung sie bevorzugen und welche Betreuungsform sie benötigen.

Die Wünsche der Familien werden bei der Vergabe berücksichtigt. Ob tatsächlich ein Platz in der gewünschten Einrichtung angeboten werden kann, hängt jedoch insbesondere von den dort verfügbaren Plätzen und den festgelegten Vergabekriterien ab.

Für die Platzvergabe werden die von den Trägern gemeldeten freien Plätze und die Vormerkungen der Familien zentral zusammengeführt. Die Zuordnung der Plätze erfolgt technisch unterstützt und wird anschließend von der Stadtverwaltung überprüft. Nach Abschluss der jeweiligen Vergaberunde werden die Familien durch die Kita informiert, die ihnen einen Platz anbieten kann.

Zwei zentrale Vergaberunden pro Jahr

Pro Jahr sind zwei zentrale Vergaberunden vorgesehen. Die erste findet zum Stichtag 15. März statt. Sie betrifft Betreuungsplätze mit einem gewünschten Betreuungsbeginn zwischen dem 1. September und dem 30. April.

Für diese Vergaberunde melden die Träger bis zum 1. März ihre freien Plätze. Am 15. März ist Anmeldeschluss für die Vormerkung. Anschließend erfolgt die zentrale Platzvergabe. Danach werden die Ergebnisse durch die Stadt und die Einrichtungen geprüft. Ab dem 5. April können die Zusagen an die Eltern versandt werden.

Die zweite zentrale Vergaberunde findet zum Stichtag 15. September statt und betrifft Betreuungsplätze mit einem gewünschten Betreuungsbeginn zwischen dem 1. Mai und dem 31. August des Folgejahres. Der Ablauf entspricht grundsätzlich der Vergaberunde im März.

Einheitliche Kriterien für die Vergabe

Liegen für eine Einrichtung mehr Vormerkungen als freie Plätze vor, muss eine Auswahl getroffen werden. Hierfür gelten einheitliche Vergabekriterien. Eine besonders hohe Priorität haben Kinder mit Wohnsitz in Hockenheim sowie Krippenkinder, die innerhalb ihrer bisherigen Einrichtung in den Kindergarten wechseln. Diese beiden Kriterien werden jeweils mit 101 Punkten bewertet.

 Darüber hinaus werden weitere Kriterien berücksichtigt. Ist ein Kind über drei Jahre alt, werden 30 Punkte vergeben. Sind beide Eltern voll berufstätig, werden ebenfalls 30 Punkte berücksichtigt. Besucht bereits ein Geschwisterkind die Einrichtung, werden dafür 30 Punkte berücksichtigt.

Sind beide Eltern berufstätig und eine Person davon in Teilzeit, werden 10 Punkte vergeben. Die Kriterien dienen dazu, bei begrenzten Platzkapazitäten eine nachvollziehbare und einheitliche Reihenfolge herzustellen. Die Angabe einer Wunscheinrichtung bedeutet daher nicht automatisch, dass ein Platz genau in dieser Einrichtung angeboten werden kann.
Kann in der gewünschten Kita kein Platz angeboten werden, betrachtet die zentrale Vergabe die verfügbaren Betreuungsplätze in Hockenheim insgesamt. Dadurch kann auch ein Platz in einer anderen Einrichtung in Betracht kommen.

Stadt überprüft die technische Zuordnung

Die technische Zuordnung der Betreuungsplätze bildet nicht den letzten Schritt des Verfahrens. Die Stadtverwaltung überprüft die Ergebnisse anschließend nochmals. Dabei können besondere Bedarfe von Kindern berücksichtigt werden.

Ziel ist es, die Zusammensetzung und die jeweiligen Möglichkeiten der Einrichtungen angemessen zu berücksichtigen. In begründeten Fällen kann deshalb nach der ersten Zuordnung noch eine Anpassung vorgenommen werden.

Unterjährige Vergabe bei Zuzug oder Wechsel möglich

Für Familien, die neu nach Hockenheim ziehen oder außerhalb der regulären Vergaberunden einen anderen Betreuungsplatz benötigen, ist ebenfalls eine Lösung vorgesehen. In diesen Fällen können sich die Familien direkt an die Stadtverwaltung Hockenheim wenden. Eine Platzvergabe kann dann auch unterjährig außerhalb der beiden regulären Stichtage erfolgen.

Start mit Proberunde am 15. September 2026

Das neue Verfahren startet zunächst mit einer Proberunde zum 15. September 2026. Die Ergebnisse dieser ersten Runde werden gemeinsam mit den beteiligten Einrichtungen und Trägern ausgewertet. Dabei werden auch die Vergabekriterien nochmals überprüft. Ziel ist es, das Verfahren auf Grundlage der praktischen Erfahrungen weiterzuentwickeln.
Für Eltern bleibt damit der bekannte Anmeldeweg bestehen: Sie müssen ihr Kind nicht neu oder zusätzlich bei einzelnen Einrichtungen anmelden. Die Vormerkung erfolgt weiterhin zentral über das bestehende Online-Portal der Stadt. Wichtig ist, dort die gewünschte Einrichtung sowie die benötigte Betreuungsform anzugeben.

Ansprechpartnerin für Fragen zur zentralen Platzvergabe:

Stadt Hockenheim
Frau Linda Hoti
Tel.: 06205 212400
E-Mail: l.hoti@hockenheim.de

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