Behördenwegweiser
Waffenbehörde
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Mittwoch
14:00 Uhr
- 18:00 Uhr
Zuständigkeit
Waffen - und Sprengstoffangelegenheiten
Persönlicher Kontakt
Dominik Bertram
Fachbereich Bürgerservice
stellv. Fachbereichsleiter
Stabsstelle Feuerwehr und Katastrophenschutz
Feuerwehrangelegenheiten
Raum 121
Saskia Dörflinger
Fachbereich Bürgerservice
Gewerbeamt, Gaststätten, Waffenbehörde
Raum 122
Heike Wissig
Fachbereich Bürgerservice
Gewerbeamt, Waffenbehörde
Telefon 06205 212303
E-Mail h.wissig@hockenheim.de
Raum 120
Übergeordnete Dienststellen
Fachbereich BürgerserviceLeistungen
- Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
- Anzeige eines Waffenerwerbs bei vorhandenem Jagdschein
- Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Fischereischein beantragen
- Handel mit Waffen - Erlaubnis beantragen
- Herstellung von Waffen - Erlaubnis beantragen
- Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen - Feuerwerke anmelden
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen
- Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen
- Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen
- Waffenbesitzkarte beantragen
- Waffenbesitzkarte im Erbfall beantragen
- Waffenschein beantragen
Formulare und Onlinedienste
- Abbrennanzeige eines Feuerwerks - 120100
-
Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände - Anzeige
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular anbieten, können Sie folgendes Muster verwenden. - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes
- Antrag auf Erteilung einer Erwerbserlaubnis nach § 10 Abs. 1 WaffG bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte - 120006
- Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes (PDF)
- Anzeige für das Verwenden pyrotechnischer Effekte auf Tourneen (PDF)
-
Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten - Anzeige (DOC)
Sollte Ihre Stadt oder Landratsamt kein Formular anbieten, können Sie das vom Umweltministerium zur Verfügung gestellte Formular "Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz - Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten" verwenden.